Bei der positiven Vorsteuerberichtigung gem. § 12 Abs. 11 UStG beim Umlaufvermögen ist weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Aliquotierung oder Limitierung vorgesehen (UStR 2000, Rz 2102).
In welchem Veranlagungszeitraum ist die Berichtigung vorzunehmen?

