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Vorsteuerausschluss für gemischt genutzte Gebäude, Heft 135/2016

USt 2016, 1 Heft 135 v. 10.5.2016

Aus ertragsteuerlicher Sicht gilt für die Zuordnung eines Gebäudes zum Betriebsvermögen – abweichend vom allgemeinen Grundsatz des Überwiegens – folgende Regelung:

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