Vermietung von Privatzimmern und Ferienwohnungen
Ab 1.5.2016 sind die Umsätze aus der Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, einschließlich der regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (inkl. Beheizung), mit dem USt-Satz von 13 % zu versteuern. Wurde vor dem 1.9.2015 gebucht und angezahlt, gilt der "alte" Steuersatz von 10 % noch für Leistungen bis 31.12.2017.

