Nicht steuerbare Kostenersätze
Der Kostenersatz im Zusammenhang mit einer Drittschuldnererklärung, die Zeugengebühren und die Kostenersätze im Zusammenhang mit Auskunftserteilungen in strafbehördlichen und gerichtlichen Strafverfahren sind nicht steuerbar (UStR 2000, Rz 19 Wartungserlass 2015).

