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Studenten-, Lehrlings-, Kinder- und Schülerheime, Heft 130/2015

USt 2015, 4 Heft 130 v. 10.12.2015

Ab 2016 unterliegen die Umsätze dieser Heime dem ermäßigten Steuersatz von 10 %, soweit diese Umsätze eine Beherbergung umfassen und mit dem Studentenheimgesetz vergleichbar sind (§ 10 Abs. 2 Z 3 lit c EStG nach dem StRefG 2015/2016, UStR 2000, Rz 1218 Wartungserlass 2015).

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