Werden in der Finanzbuchhaltung verschiedene Kundenguthaben, also Habenposten auf Kundenkonten ausgewiesen, stellt sich spätestens bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung bzw. des Jahresabschlusses die Frage, ob diese buchhalterischen Guthaben auch tatsächlich (noch) Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftspartnern darstellen. Werden diese Beträge zurückgezahlt oder mit künftigen Ausgangsrechnungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen verrechnet, ergeben sich diesbezüglich keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

