Mit dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 kommt es bei diesen Umsätzen zu einer Anhebung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf 13 % grundsätzlich mit Wirksamkeit ab 1.1.2016. Im Entwurf des Wartungserlasses 2015 zu den UStR 2000 sind diese Bestimmungen in den Randziffern 1386 bis 1433 enthalten. Nachfolgend wird ein Überblick über diese Umsätze im Freizeit- und Kulturbereich gegeben:
Tätigkeit als Künstler

