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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 128/2015

USt 2015, 4 Heft 128 v. 10.10.2015

Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG für einen Jahresumsatz bis zu € 30.000,– (netto) richtet sich nach der Höhe der Entgelte für die im Veranlagungszeitraum ausgeführten Leistungen.

Wurde ein Entgelt teilweise in einem Jahr vereinnahmt, und der Restbetrag im Folgejahr, ist das Gesamtentgelt maßgebend.

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