Die Bestimmungen über die Ausstellung von Rechnungen sind im § 11 UStG normiert. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) € 400,– (bis 28.2.2014 € 150,–) nicht übersteigt, gibt es Vereinfachungsregeln, die im § 11 Abs. 6 UStG geregelt sind. Durch diese Erhöhung der Grenze soll nach der Absicht des Gesetzgebers die Rechnungsausstellung vereinfacht und damit ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Verwaltungskosten der Unternehmer geleistet werden.

