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Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von Kleinbetragsrechnungen, Heft 128/2015

USt 2015, 1 Heft 128 v. 10.10.2015

Die Bestimmungen über die Ausstellung von Rechnungen sind im § 11 UStG normiert. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) € 400,– (bis 28.2.2014 € 150,–) nicht übersteigt, gibt es Vereinfachungsregeln, die im § 11 Abs. 6 UStG geregelt sind. Durch diese Erhöhung der Grenze soll nach der Absicht des Gesetzgebers die Rechnungsausstellung vereinfacht und damit ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Verwaltungskosten der Unternehmer geleistet werden.

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