Vermietung eines Trainingsplatzes
Die Beschwerdeführerin errichte einen neuen Trainingsfußballplatz mit Herstellungskosten von rund € 162.000,–, und machte davon den Vorsteuerabzug geltend. In der Folge wurde der Platz einem Sportverein gegen ein Entgelt von jährlich € 1.000,–, in späteren Jahren von € 2.500,– zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt qualifizierte diesen Betrag als bloßen Anerkennungszins, da kein angemessener Mietzins vorlag.

