Immer wieder gibt es Rechtsstreitigkeiten betreffend die Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Einfuhrumsatzsteuer. Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung sind dafür grundsätzlich zwei Voraussetzungen notwendig (vgl. UStR Rz 1845 ff):
Der Unternehmer muss aus umsatzsteuerlicher Sicht im Zeitpunkt der Einfuhr über den Gegenstand die Verfügungsberechtigung gehabt haben und
