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Normalwert als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, Heft 125/2015

USt 2015, 1 Heft 125 v. 10.7.2015

(§ 4 Abs. 9 UStG 1994)

Das AbgÄG 2012 hat zur Vorbeugung gegen Steuerumgehungen und zur Schaffung einer transparenten Gesetzeslage mit Wirksamkeit seit 1.1.2013 im § 4 UStG den Normalwert als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dann vorgesehen, wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Gründen von diesem Normalwert abweicht. Außerbetriebliche

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