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Steuerreformgesetz 2015/2016 – Die neuen Mehrwertsteuersätze, Heft 125/2015

USt 2015, 1 Heft 125 v. 10.7.2015

Um die Tarifsenkung bei der Einkommensteuer finanzieren zu können, sind bei der Umsatzsteuer unter anderem Erhöhungen für bestimmte Umsätze beim ermäßigten Steuersatz auf 13 % grundsätzlich mit Wirksamkeit ab 1.1.2016 vorgesehen. Es wird daher entsprechend der EU-Vorgaben (Art. 98 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG ) künftig in Österreich zwei ermäßigte Steuersätze geben: Den bisherigen mit 10 % (Anlage 1) und den neuen mit 13 % (Anlage 2 zum UStG). Nachfolgend werden die dem neuen Steuersatz unterliegenden Umsätze behandelt:

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