Um die Tarifsenkung bei der Einkommensteuer finanzieren zu können, sind bei der Umsatzsteuer unter anderem Erhöhungen für bestimmte Umsätze beim ermäßigten Steuersatz auf 13 % grundsätzlich mit Wirksamkeit ab 1.1.2016 vorgesehen. Es wird daher entsprechend der EU-Vorgaben (Art. 98 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG ) künftig in Österreich zwei ermäßigte Steuersätze geben: Den bisherigen mit 10 % (Anlage 1) und den neuen mit 13 % (Anlage 2 zum UStG). Nachfolgend werden die dem neuen Steuersatz unterliegenden Umsätze behandelt:

