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Land- und Forstwirtschaft – Vorsteuerberichtigung, Heft 123/2015

USt 2015, 3 Heft 123 v. 10.5.2015

Nach § 12 Abs. 12 UStG gilt für Land- und Forstwirte der Wechsel von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung zur Regelbesteuerung und umgekehrt als Änderung der Verhältnisse, die zu einer Vorsteuerberichtigung für Gegenstände des Unternehmens führt.

Vorsteuerberichtigung bei Gegenständen des Anlagevermögens

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