Die PferdepauschalierungsVO, BGBL. II Nr. 48/2014 und 159/2014, regelt die Möglichkeit der pauschaliert abziehbaren Vorsteuer für Unternehmer, die Umsätze aus dem Einstellen fremder Pferde erzielen.
Die PferdepauschalierungsVO, BGBL. II Nr. 48/2014 und 159/2014, regelt die Möglichkeit der pauschaliert abziehbaren Vorsteuer für Unternehmer, die Umsätze aus dem Einstellen fremder Pferde erzielen.
