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Übergang der Steuerschuld bei der Lieferung von Metallen, Heft 122/2015

USt 2015, 3 Heft 122 v. 10.4.2015

(UStR 2000, Rz 2605b)

Seit 1.1.2014 kommt es aufgrund § 2 Z 4 der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung – UStBBKV, BGBl II 369/2013, bei bestimmten Lieferungen von Metallen zum Übergang der Steuerschuld ("Reverse Charge-System").

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