Die Tätigkeiten von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), die in der Erhaltung und Verwaltung des Gebäudes gegen Kostenersatz bestehen, gelten als unternehmerische Tätigkeiten nach § 2 UStG. Es kommt nicht zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei.
Die Tätigkeiten von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), die in der Erhaltung und Verwaltung des Gebäudes gegen Kostenersatz bestehen, gelten als unternehmerische Tätigkeiten nach § 2 UStG. Es kommt nicht zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei.
