Ob die Vorsteuer aus einer Rechnung abgezogen werden kann, ist schon bei "normalen" Inlandsrechnungen nicht immer leicht zu beantworten, da mannigfaltige Formvorschriften (z.B. § 11 UStG; Abrechnung mit Gutschrift oder nicht) eingehalten werden müssen. Daneben gibt es noch Sonderfälle (Reverse Charge, Erwerbsteuer etc.), bei denen es immer wieder – vor allem im Rahmen von Außenprüfungen – Probleme bezüglich des Vorsteuerabzuges gibt. Nachfolgend werden diese Sonderfälle kurz dargestellt:

