Als umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer gelten Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu € 30.000,– netto. Das entspricht einem vereinnahmten Bruttoumsatz von € 36.000,– (bei Umsätzen, die im Regelfall mit 20 % zu versteuern sind, bzw. von € 33.000,– bei 10%igen Umsätzen).

