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Kleinunternehmer und Jahreswechsel, Heft 118/2014

USt 2014, 1 Heft 118 v. 10.12.2014

Als umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer gelten Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu € 30.000,– netto. Das entspricht einem vereinnahmten Bruttoumsatz von € 36.000,– (bei Umsätzen, die im Regelfall mit 20 % zu versteuern sind, bzw. von € 33.000,– bei 10%igen Umsätzen).

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