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Vorsteuererstattung, Heft 114/2014

USt 2014, 4 Heft 114 v. 10.8.2014

Ausländische Unternehmer, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und im Inland weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte haben, können die Erstattung von österreichischen Vorsteuern 2013 bis zum 30.9.2014 über das im Ansässigkeitsstaat eingerichtete elektronische Portal beantragen. Das Erstattungsverfahren wird vom Finanzamt Graz-Stadt durchgeführt, wobei eine direkte Antragstellung bei diesem Finanzamt nicht zulässig ist.

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