In den Buchhaltungen werden beim Verbuchen von Wareneinkäufen bzw. beim Bezug einer Dienstleistung häufig nur die vom leistenden Unternehmer übermittelten Rechnungen beachtet. Grundsätzlich müssen auf diesen Belegen alle relevanten Merkmale, die für eine korrekte Verbuchung notwendig sind, aufscheinen.

