Das Umsatzsteuergesetz sieht als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug im Allgemeinen das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung vor. Eine solche ist immer dann notwendig, wenn ein Unternehmer im Inland von einem anderen Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen bezieht.
Beispiel:

