Grundsätzlich unterliegen alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Voraussetzung für das Vorliegen eines steuerbaren
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Vorganges ist somit immer ein Leistungsaustausch zwischen zwei Beteiligten und eine innere, ursächliche Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung.

