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Die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung 2013, Heft 107/2014

USt 2014, 1 Heft 107 v. 7.1.2014

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wurde eine Verordnung betreffend Umsätze, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, erlassen (Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung, BGBl II Nr. 369/2013). Diese VO steht in Zusammenhang mit der Richtlinie 2013/43/EU , die eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens und eine Erweiterung der Bereiche, in denen dieses Verfahren angewendet werden kann, im Hinblick auf betrugsanfällige Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen vorsieht.

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