Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wurde eine Verordnung betreffend Umsätze, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, erlassen (Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung, BGBl II Nr. 369/2013). Diese VO steht in Zusammenhang mit der Richtlinie 2013/43/EU , die eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens und eine Erweiterung der Bereiche, in denen dieses Verfahren angewendet werden kann, im Hinblick auf betrugsanfällige Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen vorsieht.

