Gemeinnützigkeit eines Vereines
Wenn ein „Pflegeverein“ an die Vereinsmitglieder Pflegepersonal vermittelt und dafür Mitgliedsbeiträge einhebt, liegt keine Gemeinnützigkeit vor. Die Pflege erfolgt nicht durch den Verein selbst, sondern durch selbständige Pflegerinnen. Die Mitgliedsbeiträge unterliegen als Entgelte für Vermittlungsleistungen der Umsatzsteuer (UFS vom 18.10.2012, GZ RV/0133-L7/09).

