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EuGH - Kein Verlust der Steuer-befreiung nur wegen fehlender UID , Heft 95/2013

USt 2013, 3 Heft 95 v. 4.1.2013

Die deutsche Firma VSTR verkaufte zwei Steinzerkleinerungsmaschinen an die Fa. Atlantic mit Sitz in den USA. Atlantic hatte eine Niederlassung in Portugal, war aber in keinem Mitgliedsstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert. Trotz Aufforderung von VSTR gab Atlantic keine UID bekannt, sondern teilte mit, dass sie die Maschinen an ein in Finnland ansässiges Unternehmen veräußert hat. Die UID-Nr. des finnischen Unternehmens wurde von VSTR überprüft. Die Maschinen wurden dann von einer von Atlantic beauftragten Spedition bei VSTR abgeholt, auf dem Landweg nach

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