Sachverhalt:
Eine Unternehmerin hatte eine X Bau GmbH mit der Durchführung diverser Instandsetzungsarbeiten beauftragt. Im Zuge einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass die vereinbarten Leistungen zwar vertragskonform erbracht und fakturiert wurden, dass jedoch Rechnungsmängel vorlagen, die zur Nichtanerkennung des Vorsteuerabzuges führten.

