vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauträger und Bauleistungen, Heft 103/2013

USt 2013, 4 Heft 103 v. 3.9.2013

Bei Bauleistungen wird die Umsatzsteuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn dieser Empfänger ein Unternehmer ist, der seinerseits Bauleistungen erbringt bzw. mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist (§ 19 Abs. 1 Z 1a UStG – Übergang der Steuerschuld – Reverse Charge).

Als Bauleistungen gelten alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!