Beitritt Kroatiens zur EU - innergemeinschaftliche Lieferungen
Das BMF erläutert in seiner Info vom 26.6.2013 (GZ BMF-010291/0176-VI/4/2013) die Übergangsregelungen im Zusammenhang mit dem Beitritt:
Bei Ausfuhrlieferungen nach Kroatien vor dem 1.Juli 2013, bei denen die Verbringung in diesen Staat erst nach dem 30.6.2013 erfolgt, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt. Als Ausfuhrnachweis gilt in diesen Fällen der Nachweis, dass der Liefergegenstand den Zollbehörden des Bestimmungslandes für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer gestellt wurde.

