Seit dem 1.1.2010 sind in Umsetzung der EU Richtlinie 2008/9/EG Vorsteuerbeträge, die in einem anderen EU-Staat angefallen sind, nach den folgenden Grundsätzen zu erstatten bzw. deren Erstattung zu beantragen:
Seit dem 1.1.2010 sind in Umsetzung der EU Richtlinie 2008/9/EG Vorsteuerbeträge, die in einem anderen EU-Staat angefallen sind, nach den folgenden Grundsätzen zu erstatten bzw. deren Erstattung zu beantragen:
