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Die Erstattung ausländischer Vorsteuern (§ 21 Abs. 11 UStG 1994)

USt 2013, 2 Heft 102 v. 5.8.2013

Seit dem 1.1.2010 sind in Umsetzung der EU Richtlinie 2008/9/EG Vorsteuerbeträge, die in einem anderen EU-Staat angefallen sind, nach den folgenden Grundsätzen zu erstatten bzw. deren Erstattung zu beantragen:

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