Kroatien und der Binnenmarkt
Ab 1.7.2013 zählt Kroatien bekanntlich zur Europäischen Union. Damit gelten die umsatzsteuerlichen Regelungen des Binnenmarktes auch für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Österreich und Kroatien. Vor allem besteht auch die Verpflichtung, eine kroatische UID-Nummer anzufordern und für die innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen sowie die innergemeinschaftlichen Erwerbe aus Kroatien zu verwenden.

