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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 101/2013

USt 2013, 3 Heft 101 v. 1.7.2013

Kroatien und der Binnenmarkt

Ab 1.7.2013 zählt Kroatien bekanntlich zur Europäischen Union. Damit gelten die umsatzsteuerlichen Regelungen des Binnenmarktes auch für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Österreich und Kroatien. Vor allem besteht auch die Verpflichtung, eine kroatische UID-Nummer anzufordern und für die innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen sowie die innergemeinschaftlichen Erwerbe aus Kroatien zu verwenden.

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