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Vorsteuererstattung - Frist 30.9.2013, Heft 100/2013

USt 2013, 4 Heft 100 v. 5.6.2013

Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen ihre Erstattungsanträge bis spätestens 30.9.2013 über das elektronische Portal ihres EU-Staates übermitteln. Die Belege können vom Finanzamt Graz-Stadt in Kopie oder auch im Original angefordert werden.

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