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Vorsteuererstattung - Frist 30.6.2013, Heft 100/2013

USt 2013, 4 Heft 100 v. 5.6.2013

Für die Anträge auf Vorsteuererstattung gelten unterschiedliche Fristen.

Unternehmer aus Drittländern müssen die Anträge auf Erstattung der österreichischen Vorsteuern 2012 bis längstens 30.6.2013 an das Finanzamt Graz-Stadt stellen.

Im Gegensatz zu den Erstattungsformen im EU-Bereich muss der Antrag von Drittlandsunternehmern in Papierform auf amtlichem Vordruck gestellt werden. Erforderlich ist weiters die Einreichung der Originalbelege und einer Unternehmerbescheinigung des Sitzstaates. Der Betrag der zu erstattenden Vorsteuern muss für das Kalenderjahr mindestens € 50,- betragen. Für Anträge österreichischer Unternehmer an Finanzverwaltungen von Drittländern gelten diese Regelungen ebenfalls.

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