Wird eine Landwirtschaft betrieben, kann sich unter Umständen auch die Frage stellen, ob diese als Liebhaberei einzustufen ist. Die Umsatzsteuerrichtlinien enthalten in den Rz 2859 f einige Aussagen zur Liebhabereibetrachtung.
Grundsätzlich keine Liebhaberei (UStR 2000, Rz 2859)

