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Freizeitlandwirtschaft - ja oder nein?, Heft 100/2013

USt 2013, 1 Heft 100 v. 5.6.2013

Wird eine Landwirtschaft betrieben, kann sich unter Umständen auch die Frage stellen, ob diese als Liebhaberei einzustufen ist. Die Umsatzsteuerrichtlinien enthalten in den Rz 2859 f einige Aussagen zur Liebhabereibetrachtung.

Grundsätzlich keine Liebhaberei (UStR 2000, Rz 2859)

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