§ 11 Abs. 2 UStG idF des AbgÄG 2012 bildet die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen. Die Anforderungen an eine auf elektronischem Wege ausgestellte Rechnung werden in der Verordnung BGBl II Nr 583/2003 in dem Sinne neu geregelt, dass die in der bisher gültigen Fassung enthaltenen hohen technischen Anforderungen - insbesondere eine elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes - deutlich reduziert werden.

