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Umsatzsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, Heft 94/2012

USt 2012, 3 Heft 94 v. 11.12.2012

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer zu mehr als 50% an einer GmbH beteiligt, dann gilt dieser im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als selbständig und ist somit als Unternehmer anzusehen. Als Unternehmer gilt weiters ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der aufgrund von Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse verhindern kann.

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