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Die gesetzliche Basispauschalierung gem. § 14 UStG, Heft 90/2012

USt 2012, 2 Heft 90 v. 1.8.2012

Die Basispauschalierung können nur Unternehmer in Anspruch nehmen, die die Voraussetzungen gem. § 17 Abs. 2 Z 2 EStG erfüllen. Daher dürfen für die Geltendmachung dieser Pauschalierung die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als € 220.000,- betragen.

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