Die Basispauschalierung können nur Unternehmer in Anspruch nehmen, die die Voraussetzungen gem. § 17 Abs. 2 Z 2 EStG erfüllen. Daher dürfen für die Geltendmachung dieser Pauschalierung die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als € 220.000,- betragen.

