§ 6 Abs. 2 UStG (1. StabG 2012) bestimmt, dass eine Option zur Steuerpflicht für Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG) sowie aus Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (§ 6 Abs. 1 Z 17 UStG) nur mehr dann möglich ist, wenn der Leistungsempfänger
- das gemietete Grundstück oder

