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Vorsteuererstattung an Unternehmer mit Sitz im Drittlandsgebiet, Heft 87/2012

USt 2012, 2 Heft 87 v. 8.5.2012

Die Vorsteuererstattung für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland weder Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist nur in folgenden Fällen zulässig:

- Keine Umsätze im Inland oder

- nur steuerfreie Güterbeförderungen oder nur steuerfreie Personenbeförderungen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen oder

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