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Vorsteuerabzug bei Gebäuden mit gemischter Nutzung, Heft 86/2012

USt 2012, 3 Heft 86 v. 2.4.2012

Unter anderem ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, dass die Lieferungen und Leistungen als für das Unternehmen ausgeführt gelten. Dabei ist bei teilweiser betrieblicher und privater Nutzung gesetzlich die 100 %ige Zuordnung zum Unternehmen vorgesehen. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, nur den tatsächlich unternehmerisch genutzten Teil des Liefergegenstandes dem Unternehmen zuzuordnen.

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