Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, vor allem von Personenkraftwagen aus einem Drittland, verursacht neben einer Reihe von Zollformalitäten auch einige Abgabenzahlungen.
Dem Zollamt müssen die Rechnung bzw. der Kaufvertrag, ein Versandschein und die Einfuhranmeldung (der Verzollungsantrag) vorgelegt werden.

