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Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen, Heft 85/2012

USt 2012, 1 Heft 85 v. 5.3.2012

Seit 1.1.2011 sind sonstige Leistungen betreffend Eintrittsberechtigungen sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen, Messen und Ausstellungen am Tätigkeitsort (= Veranstaltungsort) steuerbar. Dies gilt sowohl für die so genannten B2B (Business to Business) als auch für die B2C (Business to Customer) Fälle.

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