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Uneinbringliche Forderungen und USt-Korrektur, Heft 84/2012

USt 2012, 1 Heft 84 v. 1.2.2012

Wird eine Forderung uneinbringlich, dann haben der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu korrigieren (§ 16 Abs. 3 Z 1 UStG). Die Berichtigungen sind für jenen Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Sie dürfen nicht in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden.

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