Beim Salzburger Steuerdialog (Erlass des BMF vom 28.9.2011; GZ BMF-010219/0225-VI/4/2011) wurde von Experten der Finanzverwaltung die Frage behandelt, ob Heilmasseure unter die unechte Befreiung für Ärzte und arztähnliche Berufe gem. § 6 Abs. 1 Z 19 fallen. Nachfolgend werden die dazu getätigten Ausführungen des BMF dargestellt:
Tätigkeiten gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

