§ 27 Abs. 4 UStG normiert eine Abfuhrverpflichtung und Haftung für unternehmerische Empfänger einer steuerpflichtigen Lieferung oder Leistung betreffend die Umsatzsteuer, die der leistende Unternehmer schuldet. Diese Abfuhrverpflichtung und Haftung wird dann schlagend, wenn der leistende Unternehmer im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte hat.
Abfuhrverpflichtete Leistungsempfänger sind:

