Wird eine Maschine z.B. für die Produktion bestellt und geliefert, so werden die Beteiligten zunächst davon ausgehen, dass für die umsatzsteuerliche Beurteilung von einer „normalen“ Lieferung auszugehen ist. Bei kompakten Geräten, die nicht mit dem Gebäude oder Grund und Boden verbunden werden, ist diese Beurteilung meist auch korrekt.
Beispiel:

