Mit dem AbgÄG 2011 kommt es bei Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen ab 1.1.2012 zu einer Änderung des Überganges der Steuerschuld (Reverse Charge). Nachfolgend wird diese Änderung dargestellt. Außerdem werden in diesem Beitrag kurz generell die Voraussetzungen zum Übergang der Steuerschuld bei Dienstleistungen an Unternehmer durch ausländische Leistungserbringer besprochen, da es bei abgabenbehördlichen Außenprüfungen immer wieder Probleme mit diesen komplizierten Fragen gibt.

