1. Umsatzsteuerbefreiung von Privatschulen:
Nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit a UStG sind die Umsätze von privaten Schulen und schulähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie
Kenntnisse allgemeinbildender Art oder1. Umsatzsteuerbefreiung von Privatschulen:
Nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit a UStG sind die Umsätze von privaten Schulen und schulähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie
Kenntnisse allgemeinbildender Art oder